Häufige Fragen

Brauche ich eine Psychotherapie?

Ich möchte eine Psychotherapie beginnen. Was muss ich tun?

Wird Psychotherapie von der Krankenkasse bezahlt?

Wie lange muss ich auf einen Therapieplatz warten?

Was muss ich zum ersten Termin mitbringen?

Wie lange dauert eine Psychotherapie?

Wie wird der Antrag an die Krankenkasse gestellt?

Was ist der Unterschied zwischen Psycholog*innen, Psychiater*innen und Heilpraktiker*innen für Psychotherapie?

Was ist eine psychotherapeutische Sprechstunde? Eine probatorische Sitzung? Was passiert in einer psychotherapeutische Sitzung?

Welche Risiken und Nebenwirkungen von Psychotherapie gibt es?

Was mache ich, wenn ich einen Termin nicht wahrnehmen kann?

Weitere Informationen

Was wir garantieren können!


Brauche ich eine Psychotherapie?

Vielleicht fragen Sie sich manchmal: „Was ist mit mir los? Warum geht es mir so schlecht? Geht das wieder vorbei?“ Psychotherapie kann helfen:
- wenn Sie unter Ihren Stimmungen und Gefühlen leiden, wenn Sie etwa längere Zeit (2 Wochen und mehr) traurig, niedergeschlagen, ausgelaugt, erschöpft, bedrückt, verzweifelt sind, von Schuldgefühlen gequält werden, wenn Sie kaum noch Freude empfinden, wenn Sie denken, dass das Leben keinen Sinn mehr hat. Oder wenn Sie umgekehrt ständig überdreht und aufgekratzt sind, oder wenn Sie zwischen Zeiten, in denen Sie niedergeschlagen sind, und Zeiten, in denen Sie aufgekratzt sind, hin und her wechseln. Möglicherweise haben Sie eine affektive Störung, eine Form der Depression, Manie oder bipolare Störung.
- wenn Sie zu wenig essen, wenn Sie zu viel essen, wenn Sie absichtlich erbrechen. Wir behandeln Essstörungen wie Anorexie, Bulimie, binge-eating.
- wenn Sie nur schwer einschlafen können, Alpträume haben, oft nicht durchschlafen können, lange wach liegen oder sehr früh aufwachen und nicht mehr einschlafen können. Wir behandeln Schlafstörungen wie z.B. nichtorganische Insomnie; Schlafstörungen können auch Anzeichen für andere Erkrankungen sein, wie die posttraumatische Belastungsstörung PTBS oder eine Depression.
- wenn Sie Probleme mit der Sexualität haben: wenn Sie zu selten Lust haben oder zu häufig Lust haben, wenn Sie Schmerzen während des Geschlechtsverkehrs haben oder vorzeitigen Samenerguss, wenn Sie ständig Pornos ansehen. Sexuelle Dysfunktionen sind unter anderem Anhedonie, Dyspareunie, ejaculatio präcox.
- wenn Sie häufig Probleme mit anderen Menschen haben: Wenn Sie sich sehr leicht ärgern, wenn Sie schnell und lange gekränkt sind, wenn Sie sich verfolgt fühlen. Das kann eine Persönlichkeitsakzentuierung sein oder auf eine Persönlichkeitsstörung hinweisen.
- wenn Sie unter Ängsten leiden. Manche Menschen haben sehr große Angst vor bestimmten Dingen, vor Prüfungen, vor Spinnen oder vor dem Zahnarzt: Andere fürchten sich ständig vor der negativen Beurteilung durch andere Menschen. Wieder andere machen sich ganz Allgemein viel zu viele Sorgen. Zu den Angststörungen gehören u.a. Panikattacken, soziale Phobie und die generalisierte Angststörung.
- wenn Sie unter dem Druck leiden, bestimmte Dinge ständig zu kontrollieren, wenn Sie zum Beispiel wieder und wieder überprüfen müssen, ob der Herd ausgeschaltet ist oder ob der Wasserhahn zugedreht ist. Andere Menschen vermeiden so viel wie möglich, irgendwelche Dinge zu berühren, sie waschen sich ständig und desinfizieren so viel wie möglich und werden trotzdem von der Sorge gequält, Krankheitserregern ausgesetzt zu sein. Solche Zwangsstörungen können sich unter anderem als Kontrollzwänge und als Waschzwänge äußern.
- wenn Sie einschneidende, schreckliche Erlebnisse hatten, wenn Ihnen Gewalt angetan wurde, wenn Sie vergewaltigt und mißbraucht wurden, wenn Sie einen Unfall hatten und von diesen Erlebnissen verfolgt werden. Solche Erlebnisse, Traumata, können zu posttraumatischer Belastungsstörung PTBS oder anderen Traumafolgestörungen führen.
Das sind einige Hinweise, wann Psychotherapie helfen kann. Die Aufzählung ist nicht vollständig.
Rufen Sie uns an, wenn Sie unglücklich sind und leiden und sich fragen, ob Ihr Denken, Fühlen oder Verhalten normal ist. Wir klären vielleicht schon am Telefon oder bei einem ersten Gespräch in der Praxis, ob Sie mit einer psychotherapeutischen Behandlung Ihren Zustand verbessern können.
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Ich möchte eine Psychotherapie beginnen. Was muss ich tun?

Vereinbaren Sie einen Termin für eine psychotherapeutische Sprechstunde mit uns. Wir klären gemeinsam, ob die Voraussetzungen für eine psychotherapeutische Behandlung nach den Psychotherapierichtlinien erfüllt sind. Die Krankenkassen und Beihilfestellen übernehmen die Kosten immer dann, wenn eine Störung von Krankheitswert vorliegt. Im Anschluss an die psychotherapeutische Sprechstunde folgen bis zu vier probatorische Sitzungen. Dann wird ein Antrag auf Übernahme der Kosten an die jeweilige Krankenkasse gestellt.
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Wird Psychotherapie von der Krankenkasse bezahlt?

Die Kosten für die psychotherapeutische Sprechstunden und die probatorischen Sitzungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen ohne Antrag übernommen. Wir rechnen direkt über Ihre Versichertenkarte ab. Die anschließende Psychotherapie wird bei der Krankenkasse beantragt. Nach der Bewilligung werden die Kosten von der Krankenkasse übernommen. Zu den Privaten Krankenversicherungen siehe unten.
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Wie lange muss ich auf einen Therapieplatz warten? Und mit welchem Abstand finden die Stunden statt?

Die Wartezeit für einen Therapieplatz ist abhängig davon, wann Sie Termine wahrnehmen können. Wenn Sie zeitlich flexibel sind, können wir schneller einen Platz anbieten. Mit einer längeren Wartezeit müssen Sie rechnen, wenn Sie nur in den Abendstunden Zeit haben. Wir bieten möglichst schnell einen Sprechstundentermin an, auf einen freien Therapieplatz müssen Sie in der Regel ca. 8 bis 12 Wochen warten. Therapiesitzungen finden meist wöchentlich statt, gegen Ende einer Behandlung auch in größeren Abständen. Therapiepausen bis zu sechs Monaten sind möglich.
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Was muss ich zum ersten Termin mitbringen?

Beim ersten Termin bringen Sie bitte Ihre Versichertenkarte mit - ebenso wieder zum ersten Termin in jedem neuen Quartal. Sie können auch eine aktuelle Überweisung mitbringen. Falls Sie im Hausarztmodell eingeschrieben sind, brauchen Sie eine aktuelle Überweisung. Vorbefunde, z.B. aus einer psychosomatischen stationären Behandlung, können hilfreich sein. Am besten schreiben Sie Ihre Fragen und Anliegen auf und bringen diese zu unserem ersten Gespräch mit.
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Wie lange dauert eine Therapiestunde? Und eine Psychotherapie?

Eine einzelne psychotherapeutische Sitzung dauert 50 Minuten, bei bestimmten Behandlungsmethoden können Doppelstunden vereinbart werden. Eine Kurzzeittherapie oder eine Aktuttherapie dauern bis zu 12 Stunden, beide können um 12 Stunden verlängert werden. Falls erforderlich, können sie in eine Langzeittherapie umgewandelt werden. Wenn der erforderliche Umwandlungsantrag von der Krankenkasse genehmigt wird, stehen einschließlich der vorangegangenen Kurzzeittherapien insgesamt 60 Behandlungsstunden zur Verfügung. Für den Umwandlungsantrag schickt Ihr*e Therapeut*in einen anonymisierten Bericht an eine*n externe*n Gutachter*in der Krankenkasse. Falls die/der Gutachter*in die Weiterbehandlung befürwortet, können weitere 36 Sitzungen stattfinden. In Ausnahmefällen können 80 Therapiesitzungen bewilligt werden.
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Wie wird der Antrag an die gesetzliche oder private Krankenkasse gestellt?

Gesetzliche Krankenkassen. Den Antrag an die Krankenkasse stellen Sie auf einem Formblatt, das Ihr*e Therapeut*in für Sie vorbereitet. Sie/er füllt ebenfalls ein Formblatt aus, auf dem unter anderem die Diagnose und die vorgesehene Stundenzahl genannt werden. Außerdem ist ein Konsiliarbericht Ihrer*s Ärztin/Arztes erforderlich. Im Konsiliarbericht werden körperliche Krankheiten und die Medikamente, die Sie vielleicht nehmen, genannt. Den Vordruck für diesen Konsiliarbericht erhalten Sie von uns. Alle drei Schreiben reichen wir bei der Kasse ein. Die Kasse schickt einen Bescheid darüber, ob sie ihre Leistungspflicht anerkennt. Bei Vorbehandlungen, Umwandlungsanträgen und Langzeittherapien erstellen wir einen anonymisierten Bericht an eine*n externe*n Gutachter*in der Krankenkassen. Private Krankenversicherung und Beihilfe. Wenn Sie privat versichert sind, erfragen Sie bitte bei Ihrer Krankenversicherung, wann und wie ein Antrag auf Übernahme der Kosten gestellt werden muss - am besten schon vorab. Die Anforderungen für einen Antrag und die Übernahme der Kosten unterscheiden sich je nach Kasse und je nach gewähltem Tarif. Wenn Sie beihilfeberechtigt sind, muß auch bei der Beihilfestelle ein Antrag gestellt werden. Zunächst werden von der Beihilfe die Kosten von bis zu fünf probatorischen Sitzungen übernommen. Für den Antrag auf Psychotherapie lassen Sie sich die Formulare der Beihilfestelle schicken. Ein Konsiliarbericht (s.o.) ist ebenfalls erforderlich. Wir rechnen gemäß der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) ab.
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Was ist der Unterschied zwischen Psycholog*innen, Psychologische Psychotherapeut*innen oder Kinder- und Jugendlichen Psychotherapeut*in, Psychiater*innen, Heilpraktiker*innen für Psychotherapie?

Psycholog*innen haben ein Universitätsstudium der Psychologie mit dem Diplom, Bachelor oder Master abgeschlossen. Psychologische Psychotherapeut*innen (PP) haben nach Diplom oder psychologischem Master eine mehrjährige Therapieausbildung mit der staatlichen Approbation abgeschlossen. Die Approbation ist Voraussetzung für eine Abrechnung mit den Krankenkassen. Für die Ausbildung zur/zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*in (KJP) können auch Studiengänge wie Diplom-Pädagogik der Zugang zur Psychotherapieausbildung sein. Psychiater*innen haben ein Universitätsstudium der Medizin mit fachärztlicher Ausbildung in Psychiatrie abgeschlossen. Heilpraktiker*innen für Psychotherapie kommen aus den unterschiedlichsten Ausgangsberufen und Vorbildungen und haben durch eine Prüfung die Erlaubnis heilkundlich tätig zu werden. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Behandlungskosten bei Heilpraktiker*innen in der Regel nicht.
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Was ist eine psychotherapeutische Sprechstunde? Eine Probatorische Sitzung? Was passiert in einer psychotherapeutische Sitzung?

In den psychotherapeutischen Sprechstunden (bis zu drei mal 50 Minuten) wird geklärt, ob eine psychische Störung von Krankheitswert vorliegt und ob diese Störung durch Psychotherapie geheilt werden kann oder eine Linderung der Beschwerden möglich ist. Dies geschieht im Gespräch und mit Hilfe von diagnostischen Tests (Fragebögen). Am Ende der Sprechstundenphase sprechen wir eine Empfehlung aus für eine psychotherapeutische Behandlung oder nennen Ihnen Alternativen (z.B. Selbsthilfegruppen, Beratungsstellen, Aufenthalt in einer Klinik). In den (zwei bis vier) probatorischen Sitzungen wird die Therapie vorbereitet. Unter Umständen bitten wir Sie, weitere Fragebögen auszufüllen, um genauer klären zu können, woran Sie leiden. Wir machen uns mit Ihnen zusammen ein Bild von Ihrem Leben, Ihrer Biographie, und erforschen, wann und wie Ihre Probleme entstanden sind. In dieser Zeit wird ein Therapieplan entworfen und der Antrag an die Krankenkasse gestellt. In den Sprechstunden und probatorischen Sitzungen klären Patient*in und Therapeut*in auch, ob eine vertrauensvolle Zusammenarbeit entstehen kann. In den psychotherapeutischen Sitzungen schlägt Ihnen die Therapeut*in Methoden und Techniken vor, die zur Behandlung Ihrer Probleme wissenschaftlich überprüft sind. Hierzu gehören z.B. Selbstbeobachtung, systematische Desensibilisierung, Exposition, EMDR, Gedankenstopp, kognitive Umstrukturierung u.v.a.m. Das Ziel ist immer auch, Ihnen geeignete Selbsthilfemöglichkeiten zu vermitteln.
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Welche Risiken und Nebenwirkungen von Psychotherapie gibt es?

Psychotherapie macht nicht sofort glücklich. Im Laufe einer Therapie kann es belastenden Zeiten geben: Es ist möglich, dass das Leiden stärker wird (Symptomverschlechterung). Das kann der Fall sein, wenn die Probleme und ihre Ursachen klarer erkannt werden, wenn alte Gewohnheiten abgelegt wurden, neue Wege und Lösungsmöglichkeiten aber noch nicht gefunden oder noch unsicher sind. Wenn Sie sich durch die Psychotherapie verändern, ist das möglicherweise nicht für alle Menschen in Ihrem persönlichen Umfeld angenehm. Dann kann es Konflikte geben, die belasten. Ihre Therapeut*in wird Sie informieren, wenn bei bestimmten Techniken Belastungen auftreten können. Beispielsweise ist für die Behandlung von Ängsten oder Zwängen die Exposition („sich den Ängsten stellen“) eine erfolgversprechende Technik. Dabei werden die Ängste deutlich wahrgenommen. Das ist nicht angenehm – aber notwendig.
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Was mache ich, wenn ich einen Termin nicht wahrnehmen kann?

Bitte sagen Sie den Termin so rechtzeitig wie möglich ab, mindestens 48 Stunden vorher, damit wir ihn neu vergeben können. Im Krankheitsfall ist das natürlich nicht immer möglich. Absagen wegen Krankheit werden nicht in Rechnung gestellt. In allen anderen Fällen wird bei kurzfristige Absagen ein Ausfallhonorar von 60,- € in Rechnung gestellt.
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Weitere Informationen

finden Sie auch auf den Seiten der Bundespsychotherapeutenkammer
patientenbroschuere_wegezurpsychotherapie_web-09-2019.pdf
Bayerischen Psychotherapeutenkammer
https://www.ptk-bayern.de
und des BDP Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen
https://www.psychotherapiesuche.de

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Was wir garantieren!

Wir sichern Ihnen zu, dass wir Sie, Ihre Fragen und Bedürfnisse ernst nehmen. Wir werden das Vorgehen mit Ihnen besprechen, die jeweils beste therapeutische Technik vorschlagen und anwenden. Wir bilden uns kontinuierlich fort, um auf dem neuesten wissenschaftlichen Stand zu bleiben. Wenn wir in einer Fragestellung nicht kompetent sein sollten, sagen wir das und helfen Ihnen bei der Suche nach geeigneter Unterstützung.
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